Auch wenn nur wenige Anlagengüter zu verwalten sind, sollten Sie sich mit dem Einsatz einer Anlagenbuchhaltung beschäftigen. Die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) könnte man noch über ein Tabellenkalkulationsprogramm abwickeln. Aber wenn Sie wissen wollen, wie alt Ihre Anlagegüter sind, an welchen Standorten sich diese befinden und wie das Anlagegut in die Unternehmensstruktur eingebettet ist, dann ist der Einsatz einer Anlagenbuchhaltung unumgänglich.
Mit der INTEGRA-Anlagenbuchhaltung können Sie alles das tun, was in der Anlagenbuchhaltung geleistet werden muss: Abschreibungen auf Kostenstellen, Kostenträger und Projekte nach fiskalischer, handelsrechtlicher und kalkulatorischer Betrachtungsweise. Dazu sind alle Auswertungen leicht zu generieren.